Jeder Tierbesitzer war schon einmal gezwungen, sein Haustier zu transportieren – egal ob auf kurzen Strecken zum Tierarzt oder auf längeren Urlaubsfahrten. Für reiselustige Tierhalter stellt der Transport ihrer Lieblinge leider oft grosse Schwierigkeiten dar. Mit der richtigen Organisation ist er aber nicht unmöglich.
Um die Reise mit einem Tier bestmöglich zu planen, muss man sich die richtigen Fragen stellen, um die für die Art, Grösse, Rasse und das Alter des Tieres geeigneten Transportbedingungen zu finden. Ausserdem muss unbedingt überlegt werden, mit welchem Transportmittel das Wohlbefinden des Tieres sichergestellt werden kann. Nicht zuletzt sollten die rechtlichen Vorschriften abgeklärt werden und welche Transportdokumente erforderlich sind – insbesondere, wenn es ins Ausland geht.
Auch wenn der Transport im Auto unkompliziert erscheinen mag, müssen auch hier Vorsichtsmassnahmen getroffen werden. Die Wichtigste ist, das Tier zu sichern. Dazu gibt es eigene Systeme wie spezielle Gurte, Trennnetze oder Trenngitter. Auch im Kofferraum oder auf der Rückbank verstaute Transportboxen – je nach Grösse des Tieres – sind sichere Lösungen.
Für den Transport im Zug und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ist neben dem Kauf eines Billetts für das Tier unbedingt zu beachten, dass Hunde einen Beisskorb tragen und Katzen und Nagetiere in einer Transportbox befördert werden müssen. Die Mitnahme von bestimmten Hunderassen kann in solchen Verkehrsmitteln sogar verboten sein.
Für die Beförderung auf dem Luftweg gilt es, noch ganz andere Regeln zu beachten. Für brachycephale Tiere (mit platter Nase) gelten besondere Bestimmungen – manche dürfen gar nicht erst mitreisen. Diese Bestimmungen können sich je nach Fluglinie unterscheiden. Im Allgemeinen dürfen Tiere unter 8 kg mit ihrem Besitzer in der Flugzeugkabine reisen, während grössere Tiere im Frachtraum befördert werden müssen. Die Transportboxen müssen IATA-konform sein. Das bedeutet unter anderem, dass der Korpus aus Glasfasern oder Hartplastik sein muss und das Tier darin bequem stehen können muss, ohne die Decke zu berühren.
Es sollte also besser nichts dem Zufall überlassen werden. Bei Reisen im Schengenraum muss das Tier identifizierbar sein und einen schweizerischen oder europäischen Pass besitzen, in dem alle Impfungen (insbesondere gegen Tollwut) vermerkt sind. Bei interkontinentalen Reisen wird von den Zollbehörden zumeist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Dieses darf frühestens sieben Tage vor Antritt der Reise ausgestellt werden. Nicht zuletzt sollten unbedingt die Bestimmungen des Ziellandes bekannt sein, vor allem in Bezug auf eine allfällige Quarantäne.
Auch wenn ein geeignetes Transportmittel gewählt wurde und das Tier darin gut eingerichtet ist, kann es sein, dass es unter Reisekrankheit leidet. Diese äussert sich insbesondere durch wiederholtes Gähnen, verstärkten Speichelfluss, Zittern und Lautäusserungen. In ernsten Fällen kann auch eine medikamentöse Behandlung erforderlich sein. Die meisten Symptome können aber durch beruhigende Berührungen und Zuspruch gelindert werden. Überdies ist das Risiko von Hitzschlägen während solcher Transporte gross. Zur Vorbeugung sollten Auto und Transportbox gut belüftet sein und der Beisskorb unbedingt abgenommen werden.