Rechtliches
09.07.2020

Tierschutzgesetz

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht

Das Tierschutzgesetz umfasst mit seinen Verordnungen und Erläuterungen 241 Seiten. Alle Tierschützer sollten die gesetzlichen Grundlagen des Tierschutzes kennen. Aber es wäre wohl zu viel verlangt. Dieser vollumfassende Leitfaden sollte oder muss jedoch bei jeglichen Tierschutzproblemen konsultiert werden. Die neuen Bestimmungen im Vergleich zu der bisherigen Verordnung wurden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zusammengefasst. Einige Beispiele: «Hunde richtig halten», «Schafe richtig halten», «Pferde richtig halten», usw.

Bundesamt: Achtung Tier!

Neben der Reichhaltigkeit dieses Sachgebietes, stellt die Anwendung der verschiedenen gesetzlichen Anforderungen ein weiteres Problem dar. Wegen fehlendem Personal können die kantonalen Veterinärdienste und die Polizei die Einhaltung der entsprechenden Gesetze im Bereich des Tierschutzes nicht überall gewährleisten.

Dieses Gesetz und diese Verordnung sind fortschrittlich. Die Bundesbehörden haben die meisten Vorschläge des Tierschutzes berücksichtigt. Bedauerlicherweise fehlen jedoch klare Stellungnahmen zugunsten der Zirkus- und Zootiere sowie mehr Strenge in Bezug auf Tierversuche, insbesondere das Verbot von Versuchen an Affen.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:

www.tier-im-fokus.ch

www.tierimrecht.org

www.tierschutz.com