GesundheitRechtliches
31.07.2020

Darf ich die Rute meines Hundes coupieren lassen?

Das Coupieren der Rute ist in der Schweiz seit dem 1. Juli 1997 verboten. Ebenso die Einfuhr von Hunden mit coupierter Rute und/oder coupierten Ohren. Die Rute ist die Verlängerung der Wirbelsäule und besteht je nach Rasse und Hund (manche Hunde werden mit Stummelrute geboren) aus verschieden vielen Wirbeln.

Warum coupiert man die Rute von Welpen?

Früher coupierte man die Ruten von Arbeits- und Gebrauchshunden aus verschiedenen Gründen: Bei Wachhunden galt sie als eine Schwäche, da sie leicht gepackt werden kann. Jagd- oder Hütehunde können sich mit der Rute im Gestrüpp verfangen und sich dabei verletzen. Manche Vorstehhunde neigen dazu, sich gegenseitig in die Rute zu beissen. Bisswunden an der Rute verheilen allerdings nur schlecht, da sie nicht gut durchblutet ist. Heutzutage handelt es sich beim Grossteil der Hunde mit coupierter Rute oder coupierten Ohren um Begleithunde, deren Züchter oder Besitzer sie allein aus ästhetischen Gründen coupieren lässt.

Warum gelten so strenge Vorschriften?

Das Coupieren von Rute und Ohren beeinträchtigt das Wohlbefinden der betroffenen Hunde. Auch bei jungen Hunden verursacht es starke Schmerzen. Früher wurden Rute oder Ohren wenige Tage nach der Geburt des Welpen coupiert, manchmal sogar gänzlich ohne Betäubung. Ausserdem besteht das Risiko einer Infektion. Das Coupieren der Welpenrute aus ästhetischen Gründen ist ethisch nicht vertretbar; noch dazu liegt Schönheit bloss im Auge des Betrachters. Darüber hinaus fehlt dem Hund ohne Rute ein wichtiges Kommunikationsmittel. Genau wie Hunde, die aufgrund eines Gendefekts ohne Rute geboren werden, können coupierte Hunde nicht über dieses Mittel mit ihren Artgenossen kommunizieren – ein grosses Handicap im Sozialleben dieser Hunde. Auch für den Besitzer ist es schwieriger, die Emotionen seines Hundes zu deuten. Die Rute dient ausserdem dazu, das Gleichgewicht zu halten, auch wenn Hunde weniger darauf angewiesen sind als andere Arten.

Was fällt unter das Verbot?

Das Anpreisen, Verkaufen, Verschenken oder Ausstellen von Hunden mit coupierter Rute und/oder coupierten Ohren, unabhängig von ihrer Herkunft, ist verboten. Das Amputieren der Rute aus medizinischen Gründen ist selbstverständlich zulässig. Für die Einfuhr von Hunden mit amputierter Rute in die Schweiz ist allerdings eine Reihe tierärztlicher Nachweise notwendig, insbesondere eine vom Tierarzt abgefasste Erklärung der Umstände, die die Amputation notwendig gemacht haben, sowie ein Foto, auf dem die Verletzung oder Krankheit vor der Amputation zu sehen ist. Gegen Personen, die gegen das Coupierverbot verstossen, wird ein Strafverfahren eröffnet, inklusive Eintrag ins Strafregister und Busse. Illegal eingeführte Tiere können des Landes verwiesen werden.

Hunde, die ohne Rute oder mit Stummelrute geboren wurden, werden einem Gentest unterzogen, um sie von amputierten Hunden zu unterscheiden.

Darf man mit einem Hund mit coupierter Rute und/oder coupierten Ohren in die Schweiz reisen?

Ja, am Zoll muss jedoch eine Erklärung ausgefüllt werden. Auch wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen coupierten Hund mitnehmen.