Wir reisen alle gern, und oft reicht das Auto oder der Zug nicht aus, um zu unserer Destination zu gelangen. In solchen Situationen stellt sich auch immer die Frage: Nehme ich meinen Gefährten auf vier Pfoten mit oder organisiere ich einen Hüte-Dienst während meiner Abwesenheit? In unserem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zu Flugreisen mit Ihrem Vierbeiner wissen müssen.
Zuallererst gibt es zwei verschiedene Varianten, wie Ihr Haustier die Reise absolviert: Entweder im Frachtraum, wenn Ihre Fellnase über 5 kg wiegt (je nach Airline unterschiedlich) oder mit Ihnen in der Kabine als Handgepäck. Im ersten Fall müssen Sie sich eine Transportbox gemäss den Normen der International Air Transport Association (IATA) besorgen. Gemäss den Vorschriften muss das Gehäuse der Transportbox aus Glasfaser oder Hartplastik bestehen, das Schliesssystem muss zentral sein und es muss ein Doppelnapf für Futter und Wasser vorhanden sein. Ausserdem muss das Tier aufrecht stehen können, ohne den oberen Teil der Box zu berühren. Wenn Ihr Tier nicht mehr als 5 kg wiegt, kann es als «Handgepäck» (Katzen oder kleine Hunde) in einer herkömmlichen Tragetasche mitgenommen werden. Für Hunde und Katzen mit Brachycephalie (mit sogenannter «Kurzköpfigkeit» wie bei Persern oder Bulldoggen) gelten besondere Bestimmungen. Bestimmte Rassen sind sogar verboten, insbesondere Listenhunde der 1. Kategorie (Kampfhunde). Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft. Informieren Sie sich daher im Vorfeld darüber!
Reisen ins Ausland sind sowohl für Menschen als auch für Tiere gesetzlich geregelt. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union muss das Tier zwingend mittels Mikrochip gekennzeichnet und im Besitz eines EU-Heimtierausweises sein. In diesem müssen die Impfungen des Tiers aufgeführt sein, wobei die Tollwutimpfung für jegliche Grenzüberquerung obligatorisch ist. Für Reisen in Länder ausserhalb der Europäischen Union wird zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen ein Gesundheitszeugnis verlangt, das von einem Tierarzt ausgestellt werden muss (gültig für 7 Tage). Zusätzlich muss eine Serumuntersuchung auf Tollwut durchgeführt werden – eine Laboruntersuchung einer Blutprobe, um die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zu überprüfen. Eine minimale Antikörper-Konzentration im Blut des Tiers kann frühestens 3 Wochen nach der ersten Impfung nachgewiesen werden. Daher kann ein Welpe, der im Alter von 3 Monaten (Alter, ab dem er sich gegen Tollwut impfen lassen kann) geimpft wird, erst reisen, wenn er 3 Monate und 21 Tage alt wird. Zudem verlangen einige Länder (Finnland, Norwegen, Vereinigtes Königreich und Malta) eine Behandlung gegen alveoläre Echinococcose (Infektion durch Bandwürmer), wobei diese innerhalb von 24 bis 120 Stunden vor dem Grenzübertritt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen und im Heimtierausweis vermerkt werden muss.
Zu guter Letzt ist es auch sehr wichtig, Ihr Haustier auf die Reise vorzubereiten. Ihre Fellnase könnte gestresst sein. Eine gute Idee ist beispielsweise, ihr ein Tuch zu geben, das nach Ihnen riecht. Achten Sie ausserdem darauf, dass Ihr Haustier sich vor der Reise genügend verausgabt hat, da es sich nachher einige Stunden nicht bewegen kann. Sie können ihm sogar etwas zur Beruhigung geben, um Stress und Reisekrankheit zu reduzieren. Es ist jedoch streng verboten, Haustiere zu sedieren, bevor sie ins Flugzeug steigen.
Tierversicherungen sind freiwillig, aber für Ihren Vierbeiner nützlich. Versicherungen bieten Schutz bei Krankheit und Unfall, erstatten Impf- und Sterilisationskosten usw. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Gute Reise!