Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde überarbeitet; die Änderungen gelten ab dem 01.01.2022. Das ändert sich für Sie und Animalia:
Artikel 2a VVG
Sie können Ihren Vertrag innert 14 Tagen nach Abschluss kündigen. Bei einem Widerruf müssen der Versicherer und die versicherte Person allfällige erbrachte Leistungen rückerstatten.
Artikel 35a VVG
Neu beträgt die Kündigungsfrist (bei Ablauf) für alle AVB nur noch 3 Monate. Diese Änderung betrifft in erster Linie Animalia-Versicherte, die einen Vertrag mit den AVB 2012 oder früher haben.
Artikel 46 VVG
Für jeden Vertrag, der ab dem 01.01.2022 abgeschlossen wird, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Das bedeutet, dass Sie 5 Jahre haben, um uns Rechnungen zu schicken. Achtung: Die Schadenmeldung muss weiterhin innerhalb der in den AVB Ihres Versicherungsvertrags festgelegten Frist erfolgen. In der Regel beträgt sie 7 Tage.