Rechtliches
02.06.2022

Revision des VVG per 01.01.2022 – Neuerungen

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde überarbeitet; die Änderungen gelten ab dem 01.01.2022. Das ändert sich für Sie und Animalia:

Widerrufsrecht

Artikel 2a VVG

Sie können Ihren Vertrag innert 14 Tagen nach Abschluss kündigen. Bei einem Widerruf müssen der Versicherer und die versicherte Person allfällige erbrachte Leistungen rückerstatten.

Recht auf Kündigung

Artikel 35a VVG

Neu beträgt die Kündigungsfrist (bei Ablauf) für alle AVB nur noch 3 Monate. Diese Änderung betrifft in erster Linie Animalia-Versicherte, die einen Vertrag mit den AVB 2012 oder früher haben.

Verjährungsfrist

Artikel 46 VVG

Für jeden Vertrag, der ab dem 01.01.2022 abgeschlossen wird, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Das bedeutet, dass Sie 5 Jahre haben, um uns Rechnungen zu schicken. Achtung: Die Schadenmeldung muss weiterhin innerhalb der in den AVB Ihres Versicherungsvertrags festgelegten Frist erfolgen. In der Regel beträgt sie 7 Tage.