Wie kann ich legal ein Haustier in die Schweiz einführen?

21.11.2024, Animalia

Sie möchten einen Hund aus dem Ausland einführen? Hier erfahren Sie mehr über die erforderlichen Schritte und Regeln.

Petit chien portant des lunettes de soleil, assis dans un sac de transport noir, prêt pour un voyage.

Sie haben Ihr Herz an einen Hund im Ausland verloren? Ihre Lieblingsrasse wird in der Schweiz nicht gezüchtet? Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland in die Schweiz einführen möchten, müssen Sie bei dessen Einfuhr die geltenden Regeln und Kontrollen beachten. Je nach Herkunftsland gelten verschiedene Vorgaben. Nachfolgend die wichtigsten Schritte für eine legale Einfuhr Ihres Hundes:

Einen Hund in die Schweiz einführen: die Voraussetzungen

Kennzeichnung

Um einen Hund einführen zu dürfen, muss dieser mit einem Mikrochip gemäss ISO 11784 ausgestattet sein, der mit einem Lesegerät gemäss ISO 11785 ablesbar ist. Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgen.

Heimtierpass

Eingeführte Hunde müssen über einen EU-Heimtierpass oder einem von der EU anerkannten Heimtierpass weiterer europäischer Staaten oder Territorien verfügen.

Tollwutimpfung

Für die Einfuhr von Hunden, die jünger als 12 Wochen sind, ist keine Tollwutimpfung erforderlich. Halterinnen und Halter müssen jedoch mittels einer schriftlichen Erklärung bestätigen, dass der Hund seit seiner Geburt nie mit für Tollwut empfänglichen wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen ist. Zwischen 12 und 16 Wochen alte Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein. Erfolgt die Einfuhr in die Schweiz früher als 21 Tage nach der Impfung, ist jedoch eine schriftliche Erklärung erforderlich, dass der Hund nie mit für Tollwut empfänglichen wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen ist.

Die Einfuhr von kupierten Hunden (abgeschnittener Schwanz und/oder Ohren) ist verboten, allfällige Ausnahmen wie Kurzaufenthalte oder Umzüge bleiben dabei vorbehalten. Mehr dazu im Informationsblatt.

Grenzkontrollen

Auf dem Luftweg in die Schweiz eingeführte Hunde werden am Zoll kontrolliert. Sind die Einfuhrbedingungen nicht erfüllt oder verfügt die Halterin oder der Halter nicht über die erforderlichen Dokumente, werden die Hunde für eine umfangreichere Kontrolle in die tierärztliche Grenzkontrollstelle der Frachtabteilung des Flughafens gebracht. Alle Kosten gehen zu Lasten der Besitzerin oder des Besitzers.

Bei einer Einfuhr in die Schweiz auf dem Landweg über ein EU-Land geschieht die tierärztliche Grenzkontrolle beim Eintritt in die EU. Beim Transport aus der EU in die Schweiz überprüfen die Zölle stichprobenartig die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen.

Deklarieren Sie Ihren Hund am Schweizer Zoll und bewahren Sie die Unterlagen, die Ihre ordnungsgemässe Deklaration und die Begleichung der MWST bescheinigen, an einem sicheren Ort auf.

Als Hundebesitzerin oder -besitzer müssen Sie Ihr Tier bei Ihrer Schweizer Wohnsitzgemeinde anmelden. Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt muss den Hund ausserdem innerhalb von 10 Tagen in der Schweizer Hundedatenbank (AMICUS) eintragen. Haben Sie noch keine persönliche Tierärztin oder persönlichen Tierarzt? Hier finden Sie Tiergesundheitsfachleute in Ihrer Nähe.

So schützen Sie Ihren Hund vor Krankheiten und Unfällen

Tierversicherungen sind freiwillig, aber für Ihren Vierbeiner nützlich. Sie bieten Schutz bei Krankheit und Unfall, erstatten Impf- und Sterilisationskosten usw. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Es ist verboten, nach dem Grenzübertritt Haustiere zu verkaufen oder sie an neue Besitzerinnen oder Besitzer zu übergeben. Die Hunde müssen bereits im Herkunftsland unter der Verantwortung des aktuellen Frauchens oder Herrchens stehen.

Stammt Ihr Hund von ausserhalb der EU, finden Sie auf der Website des BLV spezifische Informationen zu jedem Land.

une femme qui fait un bisou à son chien

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